Gründercoaching Deutschland – Beratungsförderung für junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren überall in Deutschland
Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Verfahren und den Inhalten zur Vorbereitung der Beratung und deren Förderung und sind Ihnen bei den Formalitäten gerne behilflich. (siehe Kontakt)
Für GründerInnen bietet die kfw-Mittelstandsbank eine Beratungsförderung von bis zu 90 %!
- 90 % Förderung auf bis zu 4000 € Bemessungsgrundlage. D. h. wenn Sie sich im 1. Jahr ab Gründung Ihrer Unternehmung (Gewerbetreibende u. Freiberufler) von einer Unternehmensberatung / einem Coach begleiten lassen möchten, dann können Sie eine Förderung dieser Beratungsleistungen von bis zu 3600 € erhalten.
Die Beantragung dafür kann innerhalb des
1. Jahres stattfinden und dadurch noch weit ins 2. Jahr hineinreichen!
Voraussetzungen dafür sind der Erhalt von Gründungszuschuss (nach § 57 SGB III) oder Einstiegsgeld (nach § 16b SGB II), Regelleistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts (nach § 20 SGB II) oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (nach § 16c SGB II) während der Startphase! - 50 % Förderung auf bis zu 6000 € Bemessungsgrundlage. D. h. wenn Sie sich in den ersten 5 Jahren ab Gründung Ihrer Unternehmung (Gewerbetreibende und Freiberufler) von Ihrer Unternehmensberatung begleiten lassen möchten, dann können Sie eine Förderung dieser Beratungsleistungen von bis zu 3000 € erhalten.
Begleiter für die Beantragung ist die jeweilige Regionalstelle in Ihrem Bundesland – für Berlin die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer!
Sie können uns per Telefon unter 030/62 73 89 06 oder per Email erreichen.
Sie können Ihren Antrag auch direkt bei der
kfw-Mittelstandsbank stellen.