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Antworten auf Fragen zum Antrag auf Corona-Liquiditätszuschuss (Soforthilfe II) Berlin

Liebe Kunden und Kundinnen,

jetzt sind die wichtigsten Antworten auf bisherige Fragen zum Antrag  auf den Liquiditätszuschuss Berlin von der IBB (Investitionsbank Berlin) klar.

Hier zusammenfassend für Soloselbstständige und Einzelunternehmer/innen:

. Für ohne oder mit bis zu 5 Beschäftigte können 5000 € (vom Senat Berlin) Zuschuss beantragt werden, und bei Bedarf zusätzlich bis zu 9000 € (aus Bundesmitteln). Die Höhe ist abhängig vom Bedarf, die notwendige Liquidität für bis zu 6 Monate abzudecken, und d. h. auch die notwendige Privatentnahme, in der Beschreibung der IBB wird es das „eigene Gehalt“ genannt. Achtung! Das gilt nur für den Senatszuschuss; die Bundesmittel sind nur für Betriebsmittel zu verwenden. – Anm.: Gehalt wird buchhalterisch für Solo-Selbstständige/ Kleinstunternehmer/innen so nicht genannt, denn Lohn oder Gehalt erhalten eigentlich nur Mitarbeiter/innen, Selbstständige entnehmen privat (Privatentnahme). Daher haben wir das anfänglich so auch nicht verstanden. :-()

. Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuerzahlungen werden im Rahmen dieser Unterstützung nicht berücksichtigt. – Jetzt ergibt sich für nicht Betriebswirtschaftler/innen die nächste Frage, nämlich was ist Vorsteuer? Das ist die Umsatzsteuer, die Selbstständige/ Unternehmer/innen in ihrer Verrechnung an das Finanzamt abführen. – Wer den Antrag schon gestellt hat, erinnert sich sicher an die Frage nach vorsteuerabzugsberechtigt? – Wer also keine Umsatzsteuer abführt, weil Kleinunternehmer/in nach § 19(1) UStG (Umsatzsteuergesetz), ist auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, zahlt ja gar keine USt.

. By the way, Überzahlungen werden später zurückgefordert (Finanzamt lässt grüßen), und antragsberechtigt sind nur hauptberuflich Selbstständige! – Also ist unsere Empfehlung: Klar rechnen und alle notwendigen und zugelassenen Ausgaben einbeziehen, aber auch ethisch-moralisch fair bleiben.  Letzteres ist bei den meisten Soloselbstständigen und Kleinstunternehmer/innen sowieso gegeben, so unsere Erfahrung.

Alle bisher gestellten Fragen und Antworten sind insgesamt zu finden unter FAQ (Frequently Asked Questions = häufig gestellte Fragen):

https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/faq-coronahilfen.html

Wir wünschen Ihnen allen viel Erfolg für den Antrag und natürlich weiterhin gute Zukunftsaussichten für das Geschäft – aus der Krise kreativ und gestärkt hervorzugehen!

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