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Corona und Liquiditätshilfe

Noch ist der Direktantrag auf den Zuschuss für Selbstständige und Klein(st)unternehmen nicht möglich. Aber die IHK informiert täglich über den aktuellen Stand allgemein. https://www.ihk-berlin.de/

Dagegen funktioniert es in Brandenburg bereits und ist auch nicht kompliziert. Zu finden unter www.ilb.de – Bis zu 9000 € für Selbstständige mit bis zu 5 Erwerbstätigen, höhere Summen bei mehr Mitarbeitern/innen. Erklärungen zu „De-minimis“-Beihilfen werden auch verlangt. Was das nun eigentlich ist findet sich u. a. hier http://www.foerdermarkt.de/index.php/know-how/32-de-minimis-regel Grundsätzlich geht es darum, dass es durch Fördermittel nicht zur Wettbewerbsverzerrung auf dem Markt kommen soll. Daher sind Fördermittel für ein Unternehmen in Zeit und Höhe begrenzt. Und deshalb erhält man zu dem jeweiligen Fördermittel (Förderkredit u./o. Zuschuss) auch einen entsprechenden „De-minimis“-Bescheid. D. h. man weiß also, ob man diese Mittel erhalten hat oder nicht, und wie viel.

Die ILB hat zur Corona-Situation entsprechende Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die ja für Berliner Unternehmen und Selbstständige ebenso zutreffen werden. https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/leitfaden/

Die Beantragung in Berlin bei der IBB soll ab Freitag 12 Uhr möglich sein. Die Antragsbedingungen sind ähnlich zu erwarten. Dabei können Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer/innen max. 5000 Euro beantragen.

https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Spannend bleibt nach wie vor, wie und wie schnell das Antragsverfahren laufen wird. Aber wir gehen davon aus, dass es auch hier nicht zu aufwendig wird. Auch bleibt die Frage offen, wann und wie später kontrolliert wird, welches Mittel eigentlich Vorrang hatte, also bei wem muss man noch Anträge stellen/ gestellt haben. – Es sieht sehr nach Grundsicherung aus (Jobcenter), um die persönlichen Ausgaben abzusichern. Der Förderzuschuss ist für allg. Betriebsmittel (Gewerbemiete, Werbung, etc.) gedacht.

Im Zweifelsfall und falls noch nicht geschehen, sollten Solo-Selbstständige und Kleingewerbetreibende die Grundsicherung beim Jobcenter beantragen. Damit wird auch die Krankenversicherung bezahlt. Leistungen hier: für eine erwachsende Person 432 Euro monatlich, Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 250 bis 354 Euro… dazu mehr auf https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

In diesem Sinne, bleiben Sie weiterhin gesund und frohen Mutes.

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