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Corona ist überall präsent – und dabei der Umsatz- und Einkommensausfall für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen! – Aktuelle Informationen zu Hilfen

Liebe Kunden und Kundinnen,

es ist für Solo-Selbstständige gerade nicht die leichteste Zeit. Daher suchen auch wir natürlich nach aktuellsten Informationen zu finanziellen Hilfen, die – neben den sonstigen Fragen wie Kinderbetreuung, Krankheitsvorsorge…  – gerade in den Vordergrund rücken.

Folgende Informationen und Hilfen liegen uns vor:

. für Kurzarbeit (für Mitarbeiter von Unternehmen in Schwierigkeiten) kann Geld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

. Entschädigung gibt es nach § 56 IfSG, also aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), einem Tätigkeitsverbot (§§ 31 und 42 IfSG) oder einer Quarantäne (§ 30 IfSG). Das gilt auch für Selbstständige, die davon betroffen sind. – Dazu informiert der Berliner Senat unter https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php – Selbstständige sollten dazu ihren letzten Einkommenssteuerbescheid, Nachweis zur Krankenversicherung/ Rentenversicherung parat haben. Denn auf Basis dieser Zahlen wird berechnet.

. Entlastung soll es auch im Rahmen von Steuerstundungen geben (zinslos bei Verzögerungen der Steuerzahllast, Reduzierung von Steuervorauszahlungen, also Absenkung der Zahllast aufgrund der veränderten Gewinnsituation). – Eine Stundung kann direkt beim Finanzamt beantragt werden, oder von der Steuerberatung, falls man eine solcher Vollbetreuung hat.

. Bürgschaftsprogramme und „Expressverfahren“ für deren Bearbeitung (heißt also schnellere und erleichterte Kreditvergabe, wenn also ein Unternehmen selbst nicht notwendige Sicherheiten für die Haftung bieten kann).

. Betriebsmittelkredite zur Sicherung der Unternehmenssituation der Förderbanken (IBB = Investitionsbank Berlin und der KfW-Mittelstandsbank).

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Auslandsvorhaben/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Unternehmerkredit-(037-047)/

. Außerdem sind die Hausbanken direkte Ansprechpartner, heißt aber auch wieder, es sind Kreditlinien.

. Eventuell wird es ein Zuschussprogramm für Solo-Selbstständige geben. Die Rede ist von 15.000 €. Aber dafür haben wir noch keine Bestätigung gesehen. – Das wäre natürlich echte Hilfe für all die betroffenen Solo-Selbstständigen.

. Aktuell ist auf jeden Fall das Jobcenter möglicher Ansprechpartner für eine erste Hilfe zum Lebensunterhalt. Das deckt leider nicht die laufenden Betriebskosten, sichert aber die privaten Ausgaben in der Basis (Miete, Grundkosten Lebensunterhalt, Krankenversicherung). Für den Antrag auf die Hilfe zum Lebensunterhalt soll es bald eine Vereinfachung des Antragsverfahrens geben. Die Unterlagen im download des Jobcenters lassen darauf aktuell leider noch nicht schließen. Dazu: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen

Insgesamt lässt sich sagen: Es gibt Hilfen, und es wird innerhalb der kommenden Tage weiterhin konkrete Aussagen von Seiten der Politik dazu geben. Unsere Empfehlung ist es daher, jetzt erstmal noch geduldig zu bleiben, sich natürlich die eigene Finanzplanung klar zu machen, und dann mögliche Anträge zu stellen. Ab morgen können schon konkrete Informationen bei den Banken eingeholt werden. So wird es zumindest gerade kommuniziert. Um am Montag soll es weitere klare Entscheidungen und Aussagen zu wirtschaftlicher Unterstützung für Unternehmen, Kleingewerbe, aber auch Solo-Selbstständige geben.

In diesem Sinne, schauen sie gerne wieder hier vorbei, lesen Sie die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema, und vor allem, bleiben Sie gesund und kreativ!

Herzliche Grüße

Gabriele Bergmann

  • Veröffentlicht in: News