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Förderung durch die Arbeitsagentur, fachkundige Stellungnahme/ Tragfähigkeitsprüfung – Worum geht es hier?

Liebe Kunden/innen,

diese Frage taucht in meinem Beratungsalltag immer wieder auf, mehr aber noch: „Worauf soll ich jetzt bei der Vorbereitung der Unterlagen achten?“

  1. Die fachkundige Stelle soll die Wirtschaftlichkeit Ihrer selbstständigen Planung fachgerecht beurteilen.
  2. Dafür braucht sie aussagefähige Unterlagen. Und diese werden auch von der Arbeitsagentur gefordert. Bitte bereiten Sie dafür folgende Unterlagen vor:

Businessplan mit klaren Aussagen zu „Wer? Was? Welcher Markt? Wie soll vermarktet werden? Wie viel Geld brauche ich dafür? Welche Umsätze erwirtschafte ich im Laufe des 1., 2. und 3. Jahres?

Dazu gehören auch ein tabellarischer Lebenslauf, der Fördermittelantrag im Original, Nachweise über Qualifikation und Berufserfahrungen. Die Anmeldung selbst kann danach erfolgen, aber noch vor Einreichen der Unterlagen bei der Arbeitsagentur! Falls Sie Fragen zu Ihrer Anmeldung haben, nutzen Sie dazu ebenso die fachkundige Stelle.

Zum Thema Darstellung der Planzahlen (Investitionen, Betriebsausgaben, Umsatzplanung) gibt es unterschiedlichste Vorlagen im Internet. Aber nicht alle sind für die Darlegung bei der Arbeitsagentur geeignet. Und in diesem Zusammenhang haben wir hier in diesem Jahr immer wieder Diskussionen gehabt. Das vor allem, weil es auch unterschiedliche Aussagen von Seiten der Arbeitsberatung gibt! – Inzwischen haben wir nachrecherchiert und die aktuellen Ansprüche der Arbeitsagentur scheinen eher eindeutig:

  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (aufgestellt monatlich für die ersten 3 Jahre), die natürlich alle Umsätze und Kosten beinhaltet. – Die privaten Lebenshaltungskosten gehören nicht in die Rentabilität! Sie sind nämlich keine Betriebsausgaben, zumindest nicht bei Einzelunternehmen/ Personengesellschaften. Auch der Gründungszuschuss ist keine betriebliche Einnahme, gehört also ebenfalls nicht dazu!
  • Jetzt braucht es für Ihre Darstellung noch den Kapital- und Finanzierungsplan, weil Sie ja darlegen sollen wie Sie die Planung finanzieren werden.
  • Außerdem haben wir jetzt gelesen, dass auch die Darstellung der Liquidität verlangt wird. Aus unserer Praxis kann ich das nicht bestätigen. Bisher hat die Rentabilität immer ausgereicht. Allerdings steht es so in aktuellen Vorgaben. D. h. Sie sollten mind. 1 Jahr Liquidität darlegen. Das ist eine Übersicht zum gesamten Zahlungsfluss (Umsatz, sonstige Einnahmen, Ausgaben, steuerliche Verpflichtungen, Entnahme, also auch Ihr „Unternehmer/in_lohn“ etc.) Meist sind die Arbeitsvorlagen sowieso damit verknüpft. Vorteil: Sie sehen direkt wo es eventuell Finanzlücken geben wird und wann Sie Reserven erarbeiten.

Aus der Praxis weiß ich, dass das für einige Gründer/innen eine Herausforderung darstellt. Deshalb habe ich eine passende Vorlage entwickelt, die einfach genug ist, die Planung zu verstehen, aber auf jeden Fall auch der Prüfung standhalten wird. Wer also eine fachkundige Prüfung bei uns durchführen lässt, kann diese Vorlage gerne erhalten. Fragen Sie einfach! Und im Gespräch für die fachkundige Stellungnahme können wir alle zusätzlichen Fragen miteinander klären und Korrekturen vornehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gutes Gelingen für die Vorbereitungen Ihrer Selbstständigkeit! Mein persönlicher Tipp: Lieber etwas mehr Zeit vorher nehmen als später wichtige Dinge nachholen zu müssen.

  • Veröffentlicht in: News